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Haus- und Schießordnung 

 

1) Jede Person erkennt mit dem Betreten der Kellergebäude in denen der SSV Eggenburg seine Sportart ausübt, diese Haus- und Schießordnung an und verpflichtet sich, die unten angeführten Regeln einzuhalten und zu befolgen.

2) Die Benützung der Schießanlage (Kellerröhre) erfolgt auf eigene Gefahr.

3) Im Keller, am WC und in der Umgebung (Straße, Parkplatz) ist Ordnung zu halten.

4) Alle Personen die das Gebäude betreten (Mitglieder und Gäste), haben sich in die aufliegende Anwesenheitsliste namentlich einzutragen.

5) Mit der Eintragung in die Anwesenheitsliste nimmt jede Person die Haus- und Schießordnung zur Kenntnis und erklärt sich damit auch einverstanden.

6) Jede Person haftet für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung- und Schießordnung oder durch Verletzung des Anstandes oder durch Außerachtlassung der gebotenen Vorsicht entstehen.

7) In der Schießanlage ist das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen verboten.

8) Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogen stehen, ist das Betreten der Schießanlage verboten.

9) Waffen dürfen nur am Schießstand nach Anweisung der Standaufsicht ausgepackt werden, im Aufenthaltsbereich ist das Hantieren mit Waffen verboten!

10) Die jeweilige Standaufsicht hat dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Personen, die die Anlage betreten (auch Besucher) in die Anwesenheitsliste eintragen.

11) Liegengebliebene Gegenstände werden von der Standaufsicht an einem geeigneten Ort aufbewahrt. Kann für eine Sache kein Eigentümer ermittelt werden, wird nach 6 Monaten darüber verfügt.

12) Jede Person erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videomaterial veröffentlicht werden, welche im Rahmen von Schiessveranstaltungen (Training, Bewerb etc.) entstehen. Fotos bzw. Videos können in sämtlichen Online- und/oder Printmedien veröffentlicht werden, insbesondere auf der Homepage www.ssveggenburg.at sowie dem dazugehörigen YouTube-Channel.

13) Die Sicherheit am Schießstand ist immer zu gewährleisten!

14) Den Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten!

15) Die gebotene Sorgfalt bei der Handhabung von Feuerwaffen ist einzuhalten.

16) Sobald der Schießstand (Kellerröhre) betreten wird, ist ein ausreichender Gehörschutz und eine dementsprechende Schutzbrille zu tragen.

17) Grundsätzlich ist jeder Schütze ausnahmslos für seine abgegebenen Schüsse selbst verantwortlich und haftet für alle entstandenen Schäden sowohl zivil- als auch strafrechtlich.

18) Die Schießanlage darf nur mit ungeladenen Waffen betreten werden. Den Anordnungen der jeweiligen Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Wer zuwiderhandelt ist von der Anlage zu verweisen

19) Im Interesse der Sicherheit kann das Aufsichtspersonal das Schießen sofort einstellen und Personen die Teilnahme am Schießbetrieb untersagen.

20) Die Waffe darf erst am zugewiesenen Schießstand geladen werden, wobei die Mündung in Richtung Ziel (Kugelfang) gerichtete sein muss.

21) Beim Kommando STOPP oder HALT durch die Standaufsicht sind die Waffen SOFORT zu entladen und abzulegen! Pistolen, Selbstladegewehre und sonstige Büchsen sind ohne Magazin mit offenem Verschluss nach oben so abzulegen, dass in das Patronenlager gesehen werden kann, der Lauf wird in Richtung Kugelfang gerichtet! Revolver werden mit entladener und ausgeschwenkter Trommel abgelegt, der Lauf wird ebenfalls in Richtung Kugelfang gerichtet.

22) Waffen werden nur ungeladen abgelegt!

23) Abgelegte Waffen dürfen nur mit der Erlaubnis vom Besitzer durch andere Personen berührt werden.

24) Befinden sich Personen in der Schiessbahn, ist ein Berühren von Waffen oder Munition strengstens VERBOTEN!

25) Eine Ladehemmung oder sonstige Störungen, die nicht vom Schützen selbst behoben werden können, ist sofort der Standaufsicht zu melden! Der Lauf zeigt in Richtung Kugelfang! Der Gefahrenbereich darf erst nach Behebung der Waffenstörung wieder betreten werden.

26) Am Schießstand sind nur Waffen im Pistolenkaliber (max. .50 AE bzw. .500 S&W) zulässig. Für Beschädigungen am Kugelfang, Stahlzielen usw., welche durch Missachtung der Kaliberbeschränkung entstanden sind, wird dem Verursacher eine Gebühr von mindestens EUR 500,- in Rechnung gestellt.

27) Die Verwendung von Hartkern-, Brand-, Explosiv- oder Leuchtspurmunition ist strengstens VERBOTEN!

28) Da ein prinzipielles Restrisiko, insbesondere durch herumfliegende Splitter vom Kugelfang, div. Zielen etc. besteht, erklärt sich jede Person mit Leistung der Unterschrift in der Anwesenheitsliste einverstanden, das Gebäude auf eigenes Risiko und eigene Gefahr zu betreten.

29) Der Schießstand ist sauber zu halten. Jeder Schütze hat durch ihn verursachten Müll (Patronenverpackungen usw.) von seinem verwendeten Stand selbst in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Auf die Mülltrennung wird hingewiesen!

30) Der Boden ist nach Beendigung eines Schießens von der Standaufsicht zu reinigen.

31) Beschädigungen aller Art sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied des SSV Eggenburg zu melden. Sämtliche durch den Benützer verursachte fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen werden diesem in Rechnung gestellt!

32) Das Licht ist beim Verlassen des Schießstandes, des Kellers und des WC’s auszuschalten.

 

Standaufsichtsordnung

 

.) Die Haus- und Schießordnung sind einzuhalten.

.) Das Laden, Entladen sowie Zielübungen sind nur im Schützenstand mit in Richtung Kugelfang zeigender Mündung erlaubt.

.) Schützen, die eine geladene Waffe ablegen, sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.

.) Vor dem Schießen ist die Lüftungsanlage einzuschalten.

.) Nach Beendigung eines Schießens, sind die für jeden einzelnen Schützen vorgesehenen Leuchten einzeln auszuschalten. Danach ist die Lüftungsanlage auszuschalten.

.) Die Standaufsicht ist für die Reinigung des Bodens von abgefeuerten Hülsen verantwortlich.

.) Das Licht ist bei Verlassen des Schießstandes bzw. des Kellers und des WC‘s auszuschalten.

.) Die verwendeten Schlüssel sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.

.) Beschädigungen aller Art sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied des SSV Eggenburg zu melden. Sämtliche durch den Benützer verursachte fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen werden diesem in Rechnung gestellt

 

Stand: Jänner 2023

 

   
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